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   VGH Hessen, 18.07.1972 - IV OE 78/70   

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VGH Hessen, 18.07.1972 - IV OE 78/70 (https://dejure.org/1972,10889)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.07.1972 - IV OE 78/70 (https://dejure.org/1972,10889)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Juli 1972 - IV OE 78/70 (https://dejure.org/1972,10889)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus VGH Hessen, 18.07.1972 - IV OE 78/70
    Die Feststellung, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, schließt nicht ein, daß die Klage ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses hätte Erfolg haben müssen (vergleiche BVerwG 1965-01-14 I C 68.61 = BVerwGE 20, 146 und BVerwG 1969-02-27 VIII C 37.67, VIII C 38.67 = BVerwGE 31, 318 und BVerwG 1969-10-30 VIII C 219.67 = BVerwGE 34, 159).Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so kann der Beklagte nicht an Stelle dieser vom Kläger begehrten Feststellung eine Sachentscheidung über das ursprüngliche Klagebegehren erreichen, indem er an seinem Klageabweisungsantrag festhält (Abweichung von der oben angeführten Rechtsprechung des BVerwG).Muß über die Frage, ob der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, streitig entschieden werden, so richtet sich die Kostenentscheidung nach VwGO § 154, nicht § 161 Abs. 2 (Abweichung BVerwG 1957-03-22 VI C 89.56 = MDR 1957, 375).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus VGH Hessen, 18.07.1972 - IV OE 78/70
    Die Feststellung, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, schließt nicht ein, daß die Klage ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses hätte Erfolg haben müssen (vergleiche BVerwG 1965-01-14 I C 68.61 = BVerwGE 20, 146 und BVerwG 1969-02-27 VIII C 37.67, VIII C 38.67 = BVerwGE 31, 318 und BVerwG 1969-10-30 VIII C 219.67 = BVerwGE 34, 159).Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so kann der Beklagte nicht an Stelle dieser vom Kläger begehrten Feststellung eine Sachentscheidung über das ursprüngliche Klagebegehren erreichen, indem er an seinem Klageabweisungsantrag festhält (Abweichung von der oben angeführten Rechtsprechung des BVerwG).Muß über die Frage, ob der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, streitig entschieden werden, so richtet sich die Kostenentscheidung nach VwGO § 154, nicht § 161 Abs. 2 (Abweichung BVerwG 1957-03-22 VI C 89.56 = MDR 1957, 375).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67

    Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

    Auszug aus VGH Hessen, 18.07.1972 - IV OE 78/70
    Die Feststellung, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, schließt nicht ein, daß die Klage ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses hätte Erfolg haben müssen (vergleiche BVerwG 1965-01-14 I C 68.61 = BVerwGE 20, 146 und BVerwG 1969-02-27 VIII C 37.67, VIII C 38.67 = BVerwGE 31, 318 und BVerwG 1969-10-30 VIII C 219.67 = BVerwGE 34, 159).Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so kann der Beklagte nicht an Stelle dieser vom Kläger begehrten Feststellung eine Sachentscheidung über das ursprüngliche Klagebegehren erreichen, indem er an seinem Klageabweisungsantrag festhält (Abweichung von der oben angeführten Rechtsprechung des BVerwG).Muß über die Frage, ob der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, streitig entschieden werden, so richtet sich die Kostenentscheidung nach VwGO § 154, nicht § 161 Abs. 2 (Abweichung BVerwG 1957-03-22 VI C 89.56 = MDR 1957, 375).
  • BVerwG, 22.03.1957 - VI C 89.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 18.07.1972 - IV OE 78/70
    Die Feststellung, daß der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, schließt nicht ein, daß die Klage ohne den Eintritt des erledigenden Ereignisses hätte Erfolg haben müssen (vergleiche BVerwG 1965-01-14 I C 68.61 = BVerwGE 20, 146 und BVerwG 1969-02-27 VIII C 37.67, VIII C 38.67 = BVerwGE 31, 318 und BVerwG 1969-10-30 VIII C 219.67 = BVerwGE 34, 159).Ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, so kann der Beklagte nicht an Stelle dieser vom Kläger begehrten Feststellung eine Sachentscheidung über das ursprüngliche Klagebegehren erreichen, indem er an seinem Klageabweisungsantrag festhält (Abweichung von der oben angeführten Rechtsprechung des BVerwG).Muß über die Frage, ob der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist, streitig entschieden werden, so richtet sich die Kostenentscheidung nach VwGO § 154, nicht § 161 Abs. 2 (Abweichung BVerwG 1957-03-22 VI C 89.56 = MDR 1957, 375).
  • VGH Hessen, 19.05.1987 - 2 UE 896/85
    Die Erledigung der Hauptsache ist dann nur festzustellen, wenn die Klage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1981 - 8 C 85.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 104; Urteil vom 27. Februar 1969 - VIII C 37 und 38.67 - BVerwGE 31, 318 ff., 320 im Anschluß an Urteil vom 14. Januar 1965 - I C 68.61 - BVerwGE 20, 146 ff., 154 f.; Eyermann, BayVBl. 1982, 651 meint sogar, diese Prüfung müsse stets erfolgen, wenn der Beklagte an seinem Klageabweisungsantrag festhalte; der 4. Senat des Hess. VGH, Urteil vom 18. Juli 1972 - IV OE 78/70 - ESVGH 22, 242 verneint ein schutzwürdiges Interesse des Beklagten generell unter Hinweis darauf, daß der Streitgegenstand vom Kläger bestimmt werde und dieser sich in derartigen Fällen auf den Streit um die Hauptsacheerledigung beschränke).
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